Eine Seniorin lacht einen Mitarbeitenden der DHH an.

Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI

Beziehen Sie Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt? Dann ist der Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Beratung direkt bei Ihnen zu Hause durch – kompetent, unkompliziert und kurzfristig.

Ambulante Pflegekraft am Auto

Wer muss einen Pflegeberatungsbesuch durchführen?

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, gelten folgende Fristen:

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Halbjahr (Vierteljährlich möglich)

Menschen mit Pflegegrad 1 können den Beratungsbesuch freiwillig zweimal jährlich in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, haben die Möglichkeit, halbjährlich eine Beratung zu erhalten.

Warum ist der Beratungsbesuch wichtig?

Der Pflegeberatungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Gleichzeitig erhalten pflegende Angehörige praktische Tipps, pflegefachliche Unterstützung und Informationen zu weiteren Hilfs- und Entlastungsangeboten.

Die Beratung bietet Ihnen unter anderem:

  • individuelle Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation
  • praktische Tipps für die häusliche Pflege
  • Beratung zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • Antworten auf Ihre Fragen rund um Pflege und Versorgung

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht erfolgt?

Wird der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Einzelfall einstellen. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin. Wir unterstützen Sie gerne und erinnern Sie auf Wunsch auch an zukünftige Beratungsbesuche.

Ist auch eine Videoberatung möglich?

Ja. Nach dem ersten Beratungsbesuch in Ihrer Häuslichkeit kann auf Wunsch jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz durchgeführt werden – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unsere Pflegeberatung

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte beraten Sie und Ihre Angehörigen individuell, verständlich und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gewährleisten wir eine fachlich fundierte Beratung. Gerne bringen wir Informationsmaterial mit und informieren Sie über weitere Unterstützungsangebote innerhalb und außerhalb unseres Unternehmensverbundes.

Wir bieten Ihnen:

  • Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Beratung in Ihrer Häuslichkeit
  • Beratung bei Pflegegrad 2 bis 5
  • freiwillige Beratung bei Pflegegrad 1
  • Videoberatung (gemäß den gesetzlichen Vorgaben)
  • Beratung zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
  • Informationen für pflegende Angehörige
  • Beratung auf Wunsch auch in einer Fremdsprache

Jetzt Pflegeberatungsbesuch vereinbaren

Sie benötigen kurzfristig einen Pflegeberatungsbesuch? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder persönlich über unsere Standorte der ambulanten Pflege kontaktieren. 

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